14. März 2013
Die russische Band "Pussy Riot" hatte sich beim Deutschen Presserat beschwert - über einen Bericht in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung."
Am 26. August vergangenen Jahres war dort ein Artikel mit der Überschrift "Lady Suppenhuhn" erschienen. Darin ging es unter anderem um den Unfall der Tochter einer der Musikerinnen. Darüber hinaus hatte die "F.A.S." Parallelen zwischen Pussy Riot und der RAF gezogen. Die Band legte Beschwerde beim Presserat ein - der wies sie allerdings jetzt als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Deutschen Presserats ist der Artikel vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Auch die Quellenlage sei ausreichend.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)