14. März 2013
Über manche Gerichtsurteile muss man einfach schmunzeln, weil aus absurden Einzelfällen Grundsatzurteile werden.
Ein Beispiel liefert heute das Oberlandesgericht Bremen. Die Richter dort entschieden: Tennislehrer müssen während der Trainingsstunden für ein ballfreies Spielumfeld sorgen.
Geklagt hatte ein 42-jähriger Mann, der in einer seiner ersten Tennisstunden über einen Ball gestürzt war. Dabei war eine Sehne in seinem Knie gerissen. Der Mann verklagte seinen Trainer auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Richter gaben ihm Recht: Es gehöre zur Fürsorgepflicht einer Tennistrainers, dass beim Ballwechsel keine Bälle im Bewegungsradius des Schülers liegen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)