14. März 2013

Presserat: Neue Regeln für Berichte über Kriminalfälle

Nennt man einen Straftäter beim Namen oder schreibt man besser anonym über ihn?

Diese Frage müssen sich Journalisten stellen, wenn sie über Kriminalfälle berichten. Der Deutsche Presserat hat seinen Kodex zur Kriminalberichterstattung klarer formuliert. In der neuen Version heißt es, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Persönlichkeitsrechte des Täters seien gleichrangig.

Journalisten müssten in jedem Fall abwägen, was wichtiger sei. Wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege, dann könne man auch Namen nennen - etwa bei besonders schweren Straftaten oder wenn eine schwere Tat in der Öffentlichkeit geschehen sei.

Auch Prominente dürfen namentlich genannt werden, wenn die Vorwürfe gegen sie im Widerspruch zu ihrer öffentlichen Rolle stehen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)