20. März 2013

Hintergrund: Kopftuchverbot in Deutschland

In Frankreich hat das oberste Gericht entschieden, dass Kindergärtnerinnen weiterhin Kopftuch tragen dürfen.

Das Gericht urteilte, die Entlassung einer Muslimin wegen des Kopftuchs sei Diskriminierung. Wir schauen auf Deutschland und darauf, wie die Regeln zum Kopftuch hierzulande aussehen.

1998 weigerte sich Baden-Württemberg, eine Muslimin mit Kopftuch als Lehrerin einzustellen. 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht: Für ein Kopftuch-Verbot gibt es keine Rechtsgrundlage. Daraufhin entwickelten die Bundesländer eigene Gesetze - allerdings beziehen die sich vor allem auf Lehrer und Beamte. Ein Kopftuchverbot im Kindergarten gibt es nur in Berlin und Baden-Württemberg. An Schulen ist das Kopftuch in acht Bundesländern explizit verboten, in den acht anderen - vor allem in der Osthälfte Deutschlands - ist es erlaubt.

Hier gibt es einen Hintergrund zum Thema von der Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)