25. März 2013
Wer öffentlich zum Schottern aufruft, der macht sich strafbar.
Das hat das Oberlandesgericht Celle heute entschieden und bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Lüneburg. Dabei ging es darum, dass sich ein Angeklagter im Jahr 2010 online auf einer frei zugänglichen Liste eingetragen hatte, um eine angekündigte "Schotter"-Aktion zum Castor-Transport zu unterstützen. Das sei keine Meinungsäußerung, so das Gericht, sondern eine strafbare Aufforderung, weil es ja darum ging, den öffentlichen Betrieb der Bahn zu stören. Beim Schottern werden Steine aus dem Gleisbett der Bahn entfernt, damit die Strecke unbefahrbar wird.
Ein Sprecher des Gerichts erklärte, Atomkraftgegner könnten natürlich weiterhin versuchen, andere von ihrer Meinung zu überzeugen - aber dabei dürften sie nicht das Eigentumsrecht anderer verletzen. - Der Angeklagte muss zur Strafe ein halbes Netto-Monatsgehalt zahlen.
Mehr über das Urteil erfahrt Ihr auf der Homepage des Oberlandesgerichtes Celle.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)