27. März 2013

Gericht: Torrent-Datei allein ist noch kein illegaler Download

Wer illegal Filme im Netz verteilt, muss mit einer Strafe rechnen - eine Download-Datei allein reicht dafür aber nicht.

Das Amtsgericht München hat nach einem Bericht des Portals Golem ein Urteil dazu gesprochen. Demnach ist eine Datei für das Filesharing auf dem Rechner kein Beweis, dass ein Nutzer auch wirklich einen Film illegal im Netz angeboten hat. Dabei ging es um eine Datei fürs Tauschen über die Bittorrent-Technik. Diese hilft, einen Datenstrom im Netz zu erzeugen, enthält selbst aber nicht die Daten des Films.

Das Gericht wies die Klage eines Rechteinhabers aus Großbritannien ab. Er mahnt offenbar im großen Stil mit einer deutschen Anwaltskanzlei Internetnutzer ab - Hinweise dazu finden sich in vielen Internetblogs. Bei den Abmahnungen geht es um Pornofilme, die Nutzer angeblich heruntergeladen haben sollen.

Aktenzeichen 111 C 13236/12

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)