3. April 2013

US-Börsenaufsicht genehmigt soziale Netzwerke als Kanal für Pflichtmitteilungen von Unternehmen

Das könnte man als eine weitere Aufwertung von sozialen Netzwerken verstehen.

Die US-Börsenaufsicht hat geurteilt, dass US-Unternehmen Twitter & Co. nutzen dürfen, um mit Investoren zu kommunizieren. Hintergrund der Entscheidung waren Ermittlungen gegen einen US-Firmenchef, der auf seinem persönlichen Facebook-Profil eine kursrelevante Ankündigung gemacht hatte. Auch in Deutschland gelten für solche Informationen bestimmte Veröffentlichungsregeln - das sind die sogenannten Ad-hoc-Mitteilungen. Aktiengesellschaften müssen zum Beispiel bekannt geben, wenn sie ein anderes Unternehmen übernehmen. Diese Pflichtmitteilung muss in einem bundesweiten Börsenblatt oder Informationsportal veröffentlicht werden.

In den USA darf das nun auch über die sozialen Netzwerke passieren - solange der Zugang nicht beschränkt ist und die Investoren Bescheid wissen, dass sie dort Nachrichten erhalten können.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)