15. April 2013

Wette aufs Wetter: Gericht sieht darin kein illegales Glücksspiel

Wenn's regnet, gibt's die Möbel umsonst.

Was sich verwirrend anhört, ist die Werbeidee eines Mannheimer Möbelhauses. Es hat seinen Kunden angeboten, den Preis eines Möbelstückes zurückzuerstatten, wenn es drei Wochen nach dem Kauf zwischen 12 und 13 Uhr am Stuttgarter Flughafen mindestens drei Millimeter pro Quadratmeter regnen sollte. Doch die Aktion wurde gestoppt, weil die Behörden darin illegales Glückspiel vermuteten. Nun hat ein Gericht entschieden: Die Wette darf beginnen, sie ist nicht als Glücksspiel zu werten. Zur Begründung hieß es, die Wett-Teilnehmer zahlten kein "Entgelt" für ihre Teilnahme. Der Kauf sei nicht als Lospreis zu werten. Das Möbelhaus dürfte sich doppelt freuen: Durch den Gerichtsstreit ist es zumindest in der Region sicherlich noch bekannter geworden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)