18. April 2013

Links zu fremden Video-Plattformen können das Urheberrecht verletzen

Wer ein Youtube-Video auf seine Internetseite stellt, verletzt damit möglicherweise Urheberrechte.

Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Der zuständige Richter sagte, das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links zu vergleichen. Dabei kann über einen Link ein Video auf einer anderen Plattform abgerufen werden.

Im konkreten Fall ging es um einen Film über Wasserverschmutzung. Ein Hersteller von Wasserfiltern hatte ihn produziert. Ein Konkurrent hatte das Video auf seiner Homepage verwendet.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)