19. April 2013

Rechtsphilosoph hat Idee für Platzvergabe beim NSU-Prozess

Recht wird nicht unter freiem Himmel oder von Tribünen gesprochen.

Strafverfahren finden im Saal und im Sitzen statt. Mit diesen Worten verteidigt der Frankfurter Rechtsphilosoph Günter Frankenberg die Platzvergabe des Münchener Oberlandesgerichts für den NSU-Prozess. In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schreibt er, das Gericht habe zurecht versucht, aufgewühlte Emotionen auf Abstand zu halten - und deshalb einen Prozess in einer Messehalle ausgeschlossen.

Für die neue Platzvergabe empfiehlt Frankenberg dem Gericht, transparent Kriterien für die Platzvergabe zu formulieren. Es solle bestimmte Pools an Plätzen festlegen - einen nationalen, einen internationalen und einen für Reporter aus den Herkunftsländern der Opfer zum Beispiel. Innerhalb dieser Pools könne dann wieder gelten, dass die Schnellsten einen Platz bekommen.

Der Beginn des NSU-Prozesses wurde um drei Wochen verschoben - auf den 6. Mai. Bis dahin muss das Gericht eine Lösung für den Sitzplatzstreit finden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)