19. April 2013

Glasklar: Das ist ein "Verein"

Was ist eigentlich ein "Verein"?

Laut deutschem Grundgesetz haben "alle Deutschen [...] das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden."

Es gibt verschiedene rechtliche Formen von Vereinen.

Den "eingetragenen Verein" erkennt man an seiner Endung: e.V. Solche Vereine haften selbst mit ihrem Vermögen, über das sie verfügen. Zur Gründung eines e.V. müssen sich mindestens sieben Mitglieder zusammenfinden. Eingetragen wird der Verein dann in das Register des zuständigen Amtsgerichts.

Ein "nicht eingetragener Verein" braucht nur zwei Mitglieder. Er wird nicht in das Vereinsregister eingetragen. Die Mitglieder haften deshalb mit ihrem eigenen Privatvermögen. "Nicht eingetragene Vereine" können für kurzfristige Ziele wie Bürgerinitiativen attraktiv sein, da man sich die Gerichtskosten der Eintragung spart.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)