23. April 2013
In Bayern ist ein Eilantrag gegen den neuen Rundfunkbeitrag gescheitert.
Der Verfassungsgerichtshof in München hat entschieden, dass Beitragsschuldner weiterhin durch den Vergleich von Meldedaten ausfindig gemacht werden dürfen. Dagegen hatte der Passauer Jurist Ermano Geuer geklagt. Er will das neue Finanzierungsmodell der öffentlich-rechtlichen Sender kippen, weil es seiner Meinung nach den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt.
In einer vorläufigen Prüfung kamen die Richter zu dem Schluss, dass Geuers Klage weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet ist. Bis endgültig über sie entschieden sei, dürfe der Rundfunkbeitrag weiter erhoben werden.
Seit Anfang des Jahres beträgt er knapp 18 Euro im Monat und wird nicht mehr pro Empfangsgerät berechnet, sondern pro Haushalt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)