23. April 2013

Klarnamen-Pflicht: Facebook setzt sich in Pseudonym-Streit gegen Datenschützer durch

Wer sich bei Facebook anmeldet, der muss seinen echten Namen verwenden - das verlangt das Netzwerk jedenfalls.

Und das darf es auch. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein entschieden und damit zwei Beschlüsse aus einer niedrigeren Instanz bestätigt. Facebook hat die Möglichkeit abgeschafft, Profile unter einem Pseudonym zu betreiben. Außerdem hatte es angekündigt, Profile zu sperren, wenn sie nicht zu einem echten Namen zurückverfolgen lassen. Dagegen hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel in einem Eilverfahren Einspruch erhoben. Die Datenschützer finden, dass die Regeln gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen.

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig haben aber entschieden, dass das egal ist, weil die Nutzerdaten von der Facebook-Niederlassung in Irland bearbeitet werden. Es gilt also irisches Datenschutzrecht. Das Eilverfahren ist mit der OLG-Entscheidung abgeschlossen. Die Datenschützer könnten den Streit aber in einem Hauptverfahren neu aufrollen lassen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)