26. April 2013
Passend zu unserem Tagesthema "Steuern, wir zahlen gerne mehr" schlagen wir im Lexikon den Begriff "Zwischenerzeugnissteuer" nach:
Es handelt sich dabei um eine Steuer auf Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 22 Volumenprozent.
Da sich diese Getränke nicht eindeutig den Kategorien Bier, Wein oder Spirituosen zuordnen lassen, werden sie als Zwischenerzeugnisse zusammengefasst. Dazu gehören zum Beispiel Sherry, Portwein oder Madeira.
Der grundsätzliche Steuertarif für Zwischenerzeugnisse beträgt 1,53 Euro pro Liter. Es gibt noch Abweichungen nach oben oder unten, je nach Alkoholgehalt.
2011 nahm der Staat 15,5 Millionen Euro mit der Zwischenerzeugnissteuer ein.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)