26. April 2013

Urheberrecht soll Musiker länger schützen - Neue Datenbank für Kinofilme

Aus 50 Jahren werden 70.

So lange soll das Urheberrecht für Musiker in Zukunft gelten. Der Bundestag hat beschlossen, dass die so genannten "ausführenden Künstler" länger von ihren Werken profitieren sollen. Zu der Gruppe zählen Musiker, Sänger, Komponisten und Texter. Mit der Novelle hat der Bundestag eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Auch für Filmemacher gibt es Änderungen. Sie müssen ihre Kino-Filme in eine Datenbank beim Bundesarchiv eintragen lassen. Die Regierung will damit sicherstellen, dass das nationale Filmerbe dauerhaft und umfassend gesichert wird. Bisher wurden nur öffentlich geförderte Filme erfasst. In der neuen Datenbank werden auch detaillierte inhaltliche und technische Angaben gespeichert.

Hier gibt's die erste Novelle zum Nachlesen.

Und hier geht's um das Filmarchiv.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)