3. Mai 2013

Bundesrat billigt Neuregelung zu Datenauskunft

Das Innenministerium spricht von einem unverzichtbaren Ermittlungsinstrument, Kritiker dagegen von einem Eingriff in die Grundrechte.

Der Bundesrat hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Dadurch können Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste künftig persönliche Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen. Das betrifft auch Passwörter, PIN-Nummern und Internetprotokoll-Adressen. Letztere gelten als digitaler Fingerabdruck, weil sich dadurch der Anschluss des jeweiligen Surfers ermitteln lässt.

Der deutsche Journalistenverband hatte den Bundesrat aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. Durch die neuen Regeln stünden Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung auf dem Spiel - insbesondere, weil Auskünfte schon bei Bagatelldelikten und ohne richterliche Zustimmung möglich seien. Das geänderte Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)