3. Mai 2013

NSU-Prozess: DJV fordert Gesetzesänderung

Dann muss man eben das Gesetz ändern.

So sieht es der Deutsche Journalistenverband. Rechtsexperten sind sich nach wie vor nicht einig, ob eine Videoübertragung in einen anderen Saal beim NSU-Prozess am Münchner Oberlandesgericht zulässig ist. Der Bundesvorsitzende des DJV, Michael Konken, kritisierte, dass das bisher nicht eindeutig geregelt ist. Wenige Dutzend Presseplätze für viel beachtete Gerichtsverfahren reichten nicht aus. Es gehe nicht um einen Dammbruch für Schauprozesse, sondern lediglich um faire Arbeitsbedingungen für Journalisten.

Im Saal des OLG München ist Platz für 50 Berichterstatter. Die Videoübertragung in einen Nebenraum lehnt das Gericht ab.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)