6. Mai 2013
Und nun noch unser Blick ins Lexikon. Passend zum Tagesthema "recht transparent" schauen wir unter dem Wort "Schöffe" nach:
Als "Schöffe" bezeichnet man einen sogenannten ehrenamtlichen Richter, umgangssprachlich auch "Laienrichter" genannt. Er ist als Vertreter des Volkes neben dem berufenen Richter bei einer Verhandlung voll stimmberechtigt, was die Urteilsfindung und die Höhe des Strafmaßes angeht. Auch ein Schöffe leistet einen Eid und muss das Beratungsgeheimnis wahren. Die Amtszeit umfasst in der Regel fünf Jahre. Wer Schöffe werden möchte, sollte deutscher Staatsbürger und mindestens 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre alt sein. Außerdem darf er verfassungsrechtlich nicht auffällig sein.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)