6. Mai 2013
Passend zum Tagesthema schauen wir im Herkunftswörterbuch unter dem Wort "klagen" nach:
Das Verb tauchte erstmals im 9. Jahrhundert auf und stammt von dem althochdeutschen "klagon" ab. Zunächst bedeutete es "vor Schmerz oder Trauer schreien und jammern".
Die rechtliche Bedeutung "anklagen" entwickelte sich so: Beim Ertappen eines Verbrechers schrien die Menschen laut um Hilfe, und auch vor Gericht beschuldigte man den Täter dann mit lautem Gejammer. Daraus folgte das Substantiv "Klage", also "Beschuldigung".
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)