14. Mai 2013

Verbraucherzentrale kritisiert schwammige Ausnahmeregelung zu Schutz vor Internet-Abmahnungen

Abmahnung für einmal unerlaubtes Herunterladen eines Films: 583 Euro.

Solchen überhöhten Mahngebühren von Anwälten will die Bundesregierung durch eine Neuregelung entgegenwirken. Nicht mehr als 155 Euro und 30 Cent soll künftig so ein erster Brief an einen privaten Internetnutzer kosten dürfen, der illegal Bilder oder Musik heruntergeladen hat.

Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Pläne der Bundesregierung allerdings als "Mogelpackung". In dem Entwurf sei nämlich von "besonderen Umständen des Einzelfalls" die Rede, bei denen die Regel nicht greife. Laut den Verbraucherschützern ist die Formulierung zu schwammig. "Besondere Umstände" könnten in einem Großteil der Fälle geltend gemacht werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)