14. Mai 2013
Dieses Urteil dürfte Bettina Wulff interessieren: Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Google unter Umständen automatische Suchvorschläge entfernen muss.
Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Die BGH-Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden. Ein Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Er behauptete aber, weder etwas mit Scientology zu tun zu haben, noch sei ihm Betrug vorzuwerfen. Googles Argument: Die Vorschläge würden ohne Wertung die Suchvorlieben im Netz widerspiegeln.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Klage von Bettina Wulff. Sie wehrt sich dagegen, dass ihr Name bei Google automatisch um Begriffe wie "Escort" ergänzt wird. Ihr Verfahren wurde im April verschoben, um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung in seine Suchmaschine integriert.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=64071&pos=0&anz=86
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)