17. Mai 2013

BGH urteilt: Treuepunkt-Aktionen dürfen nicht vorzeitig beendet werden

Wenn der Kunde treu ist, muss sich das Unternehmen an bestimmte Regeln halten.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Supermärkte ihre Treuepunkt-Aktionen nicht vorzeitig beenden dürfen. Konkret ging es um eine Sammel-Aktion von Rewe im Sommer 2011, bei der die Kunden billiger Messer kaufen konnten. Weil die Nachfrage so groß war, war der Vorrat schnell verbraucht und die Aktion endete früher. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt das für Irreführung der Kunden und klagte. Dem Bundesgerichtshof zufolge war die hohe Nachfrage nicht überraschend, sondern absehbar.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)