21. Mai 2013
Und nun werfen wir einen Blick ins Lexikon und schauen unter dem Begriff "Karenzzeit" nach.
Das ist ein Begriff, der vielen erstmal als Wartezeit oder Sperrfrist geläufig sein wird. Aber nur wenige kennen wohl die feinen unterschiedlichen Bedeutungen.
So wird im Versicherungsrecht als Karenzzeit der Zeitraum bezeichnet, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden.
Im Bankenwesen wiederum bezeichnet der Begriff die Frist zwischen der Beendigung von Kreditauszahlungen und dem Beginn der Tilgung der Schulden.
In Österreich bezeichnet man mit "Karenzzeit" die Elternzeit, die man zur Betreuung seines Kindes nimmt. Dort heißt es auch nicht Elterngeld, sondern Karenzgeld.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)