22. Mai 2013

Vorauskasse für Flüge von Verbraucherschützern abgemahnt

Wer einen Flug bucht, der zahlt häufig schon Monate vor Beginn der Reise den vollen Preis.

Verbraucherschützer lehnen das ab, denn so haben Fluggäste keine Möglichkeit mehr, Geld zurückzubehalten, zum Beispiel wenn die Abflugzeit noch geändert wird. Auch wenn eine Fluggesellschaft Pleite geht, könnte es sein, dass man sein Geld nie wiedersieht.

Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb mehrere Fluggesellschaften abgemahnt. Die Schreiben gingen an Air Berlin, Condor, TUI fly, German Wings und Germania. Notfalls will die Verbraucherzentrale klagen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)