10. Juni 2013
Kräuterkapseln gegen Schlaflosigkeit oder Brause-Tabletten für mehr Vitalität: Nahrungsergänzungsmittel gibt es wie Sand am Meer.
Sie dürfen aber nur dann als gesundheitsfördernd beworben werden, wenn die Wirkung auch wissenschaftlich nachgewiesen ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Anlass war die Werbung eines Mittels mit dem Namen "Original Spiruletten mit Gerstengras". Es wird im Internet als "das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" angepriesen. Angeblich enthalte es über 7.000 Vitalstoffe.
Das Gericht beanstandete die Werbung als irreführend. Der Begriff Vitalstoff sei unspezifisch. Und außerdem gebe es für die Angaben keinerlei wissenschaftlichen Beleg.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)