21. Juni 2013

Schweden freuen sich, weil sie "Snus" mit Geschmack behalten dürfen

Für die Schweden ist "Snus" ein Kulturgut.

Der Oraltabak darf innerhalb der Europäischen Union nur dort vertrieben werden. Es gibt ihn entweder lose oder in kleinen, teebeutelartigen Päckchen, die man sich unter die Unterlippe schiebt. Am heutigen Mitsommertag freuen sich die Schweden, dass ihnen ihr Kulturgut trotz neuer EU-Regeln für Tabakprodukte erhalten bleibt. Die EU-Gesundheitsminister haben sich in Luxemburg unter anderem darauf geeinigt, dass geschmacksverändernde Aromen verboten werden.

Für "Snus" gilt das aber nicht. Das hat die schwedische Ministerin für Jugend und Senioren Maria Larsson der Nachrichtenagentur TT gesagt. Laut Larsson darf Schweden auch künftig weiter alleine über Inhalt und Geschmack entscheiden. Die Ministerin freute sich: "Wir haben Snus gerettet. Wir haben uns aber auch sehr bemüht, denn anderen Ländern klar zu machen, wie viel er für die Schweden bedeutet."

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)