27. Juni 2013

Urteil: Artenschutzprüfung muss sein - sonst gibt's keinen Bauvorbescheid

Artenschutz geht vor Bauplänen.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im konkreten Fall ging es um den Bau von Windrädern in Sachsen-Anhalt. Dafür hatte es einen Bauvorbescheid gegeben. Der gibt an, dass die Pläne nicht gegen öffentliches Baurecht verstoßen. Es wurde aber nicht geprüft, ob die Windräder den Beständen des Rotmilan schaden. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte in dem Streit geurteilt, dass man ein solches Gutachten auch noch später beauftragen könne.

Im aktuellen Urteil widersprachen die Richter dieser Entscheidung. Behörden müssen demnach von Anfang an prüfen, ob der Artenschutz eingehalten wird. Sonst gibt es keine Baugenehmigung, auch keine vorläufige.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)