28. Juni 2013

Bundestag beschliet Abmahn-Gebühren für Downloads zu deckeln

Mit diesem Gesetz fährt der Bundestag einigen Anwaltskanzleien ganz schön in die Parade.

Gestern haben die Abgeordneten beschlossen, dass unerlaubtes Downloaden von Filmen oder Musik beim ersten Mal mit maximal 155 Euro und 30 Cent abgemahnt werden darf. Man wolle damit verhindern, dass sich Kanzleien mit Massenabmahnungen einen neuen Geschäftszweig aufbauen, hieß es. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen verlangten die Anwälte im vergangenen Jahr im Schnitt 800 Euro. Schon über vier Millionen Deutsche hatten demnach ein solches Schreiben in ihrem Briefkasten.

Was dem Schutz der Konsumenten dienen soll, bezeichnete die Verbaucherzentrale allerdings schon vor dem Beschluss als "Mogelpackung". In dem Gesetz sei nämlich von "besonderen Umständen des Einzelfalls" die Rede, bei denen die Regel nicht greife. Laut den Verbraucherschützern ist die Formulierung zu schwammig. "Besondere Umstände" könnten in einem Großteil der Fälle geltend gemacht werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)