28. Juni 2013

Keine Rechteinhaber? Dann dürfen Filme und Bücher ins Netz

Sie sind ganz allein, keiner kümmert sich um sie.

Verwaiste Werke nennt man Bücher oder Filme, bei denen die Rechteinhaber nicht zu ermitteln sind. Das Problem: Nur mit deren Einwilligung darf man die Werke ins Netz stellen. Was nicht geht, wenn man sie nicht findet. Nun dürfen Bibiotheken und öffentlich-rechtliche Sender die geschätzt 500.000 verwaisten Bücher und 50.000 einsamen Filme bei Bedarf ins Netz stellen, auch wenn sie die Rechteinhaber nicht ausfindig machen können. So hat es der Bundestag gestern beschlossen.

Eine Neuregelung gilt auch für wissenschaftliche Arbeiten: Wurden sie mit Steuergeldern finanziert, dann sollen sie in Zukunft allen im Netz zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)