1. Juli 2013
Wir werfen einen Blick zurück in die Geschichte. Seit genau 15 Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich kein Unterschied mehr gemacht zwischen ehelich und nichtehelich geborenen Kindern.
Am 1. Juli 1998 trat dazu die Reform des Kindschaftsrechtes in Kraft. Vorher hatten Väter kein Umgangsrecht, wenn ihr Kind außerhalb der Ehe geboren wurde. Die Mutter wiederum hatte keinen Anspruch auf Unterhalt. Mit der Reform änderte sich das. Bis 2011 gab es aber noch Unterschiede beim Erbrecht.
In der DDR wurden die Gesetze schon wesentlich früher angepasst: Dort gab es schon seit den 50er Jahren rechtlich keinen Unterschied mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)