5. Juli 2013

Bundesrat: Gesetz zur Kontrolle der Antibiotikavergabe in der Tiermast

Die Vorstellung, mit einem Stück Fleisch auch gleich eine Portion Medikamentenrückstände zu sich zu nehmen, ist nicht gerade appetitlich.

Außerdem führt ein unkontrollierter Einsatz von Antibiotika nach Ansicht von Experten dazu, dass Keime resistent werden. Der Bundesrat hat jetzt zugestimmt, in dieser Sache etwas zu ändern. Nach dem neuen Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter und Tierärzte umfassender als bisher dokumentieren, welche Medikamente sie den Tieren wie lange verabreichen. Betriebe, die über dem Bundesdurchschnitt Antibiotika einsetzen, sollen einen Plan erstellen, wie sie mit weniger auskommen. Außerdem dürfen Behörden die Mastbetriebe zwingen, Haltung oder Fütterung zu ändern, wenn zu viele Medikamente verabreicht werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)