11. Juli 2013
In unserem Tagesthema "Lebensverkürzende Maßnahmen" geht es darum, was Sparmaßnamen im Gesundheitssystem von Krisenstaaten für die Menschen dort bedeuten. Passend dazu schauen wir in unserer Rubrik "Glasklar" jetzt noch mal auf das deutsche Krankenversicherungssystem. Anders als in manchen Krisenstaaten sind bei uns noch fast alle Menschen krankenversichert. Die Mitgliedschaft in einer Kasse ist seit einiger Zeit Pflicht. Zuerst eingeführt wurde sie Mitte des 19. Jahrhunderts als erste Leistung des Sozialversicherungssystems von Otto von Bismarck. Heute gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Kasse zahlen alle den gleichen Prozentsatz vom Einkommen, in der privaten wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko berechnet. Um sich privat abzusichern, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen - zum Beispiel Beamter mit Beihilfeanspruch oder Selbstständiger sein. Arbeitnehmer müssen ein Jahreseinkommen von mindestens gut 50.000 Euro haben.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)