11. Juli 2013

Für Nanoteilchen in Kosmetikprodukten gilt in der EU jetzt eine Kennzeichnungspflicht

Sie sind in Deos, Duschgels oder Sonnencremes: Nanoteilchen. Ob die Kleinstpartikel für den Menschen und die Umwelt gefährlich sind, ist bisher allerdings kaum bekannt. Die EU reagiert jetzt auf die Warnungen von Umwelt- und Verbraucherschützern und geht auf Nummer sicher. Seit heute gilt eine Kennzeichnungspflicht für Nanoteilchen in Kosmetika und Körperpflegeprodukten. Verbraucher können so in Zukunft direkt beim Blick auf die Packung sehen, ob das Produkt die Kleinstpartikel enthält. Die EU-Kommission spricht von einem wichtigen Schritt. Verbraucher würden bei Alltagsprodukten wie Zahnpasta, Lippenstift und Aftershave jetzt besser geschützt und bekämen klarere Informationen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)