12. Juli 2013
Alte Münzen oder Scherben, die man in Nordrhein-Westfalen findet, darf man in Zukunft nicht mehr behalten.Der Landtag hat eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen: Historische Funde gehören ab jetzt dem Staat. Der Finder soll nach der Abgabe eine angemessene Belohnung bekommen. Damit gleicht NRW sein Gesetz an die der umliegenden Länder an. Bislang wurde oft fälschlicherweise NRW als Fundort angegeben, um historische Münzen oder Scherben behalten zu können. Jetzt ist Bayern das letzte Bundesland, in dem noch das Prinzip der sogenannten Hadrianischen Teilung gilt. Diese regelt, dass historische Funde zwischen Finder und Grundstücksbesitzer aufgeteilt werden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)