16. Juli 2013
In Frankreich ist künftig in bestimmten Fällen die Forschung an Embryonen und menschlichen embryonalen Stammzellen erlaubt.
Das Parlament in Paris beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung, allerdings gibt es strenge Auflagen. Das Forschungsprojekt muss wissenschaftlich relevant und auf den medizinischen Fortschritt ausgerichtet sein. Außerdem darf es zur Arbeit mit den Stammzellen keine Alternative gegeben, die das gleiche Ergebnis gebracht hätte.
Bisher war die Forschung an embryonalen Stammzellen in Frankreich verboten. Das hatten Wissenschaftler dort immer wieder kritisiert. Für Deutschland gilt: Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Zellen müssen aus dem Ausland kommen und aus einer Zeit vor Mai 2007 stammen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)