18. Juli 2013
Das mit der Werbung ging dann doch zu weit.
Der Bundesgerichtshof hat dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht gegeben. Er hatte eine Softwarefirma für ein Fantasyrollenspiel verklagt - weil sich Werbung in dem Spiel auch an Kinder richtete. Die Teilnahme bei "Runes of Magic" war zwar zunächst kostenlos. Innerhalb des Spiels wurde dann aber immer wieder für den Kauf weiterer Ausrüstung für die Spielcharaktere geworben.
In der Begründung des Gerichts heißt es, auch im Internet müsse zum Schutz der Kinder eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)