18. Juli 2013
Passend zum Tagesthema stehen viele vor Gericht "am Pranger". Aber was ist damit gemeint?
Der Pranger war ab dem 13. Jahrhundert ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, eines Holzpfostens oder einer Plattform, an denen ein Bestrafter gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde.
Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte. Nicht selten wurde er von Passanten geschmäht, mit Gegenständen beworfen und verprügelt.
Das letzte Mal das jemand in Deutschland an den Pranger gestellt wurde, war 1853 in Berlin. Eine Frau war wegen Meineids angeklagt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)