18. Juli 2013

EuGH: Deutsche Regeln für Auslands-Bafög zu streng

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland gerüffelt - wegen seiner Regeln für Auslands-Bafög.

Die sind nach Ansicht der höchsten EU-Richter zu streng. Bisher ist es so, dass nur Studenten eine Komplett-Förderung im Ausland bekommen, wenn sie vor Studienbeginn mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt haben. Das ist so nicht in Ordnung, findet der EuGH und fordert Nachbesserungen.

Er sagt, dass auch andere Kriterien eine enge Bindung an Deutschland zeigen können - etwa, wenn Studenten die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wenn sie gut Deutsch sprechen oder starke familiäre Bindungen nach Deutschland haben.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)