30. Juli 2013
Die Jungen in Halle 1, die Mädchen in Halle 2 - Beim Sportunterricht an Schulen ist eine Differenzierung nach Geschlechtern zulässig.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Es wies damit einen Antrag von Eltern ab. Sie sahen in einem separaten Sportunterricht für Jungen und Mädchen eine "nicht gerechtfertigte Diskriminierung" und Festigung von Rollenklischees.
Nach Auffassung des Gerichts ist ein getrennter Unterricht aber zulässig - sofern eine Trennung nach Geschlechtern pädagogisch sinnvoll ist und einer zielgerichteten Förderung dient.
Die Antragsteller sind Eltern einer acht- und einer zwölf- jährigen Tochter, die beide eine Schule in Berlin-Zehlendorf besuchen. Hier wird der Sportunterricht nach Jungen und Mädchen getrennt abgehalten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)