31. Juli 2013

Gericht: Auch wer Forschungsergebnisse manipuliert, verliert Doktortitel

Der Doktortitel ist nicht nur futsch, wenn man abgeschrieben hat, sondern auch, wenn man seine Forschungsergebnisse manipuliert hat.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Physiker, dem der Titel entzogen wurde, weil seine angeblich bahnbrechenden Experimente manipuliert waren. Er hatte dagegen geklagt, das Bundesverwaltunggericht hielt den Titelverlust aber für rechtmäßig.

Es urteilte: Ein Titelinhaber erweist sich als unwürdig, wenn er gravierend gegen die Vorsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstößt. Als gravierende Verstöße wertete das Gericht vor allem, wenn Forschungsergebnisse erfunden, gefälscht oder manipuliert werden.

(Az:6 C 9.12)

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)