1. August 2013
Ab heute muss bei Dunkelheit kein Fahrradfahrer mehr in die Pedale treten, um sein eigenes Licht zu erzeugen.
Denn die Dynamopflicht endet. Beleuchtet sein muss das Rad natürlich trotzdem. Aber dafür sind ab heute auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt. Die neue Verordnung soll in den kommenden Monaten noch präzisiert werden. Denn so, wie sie derzeit formuliert ist, wird noch nicht ganz klar, ob auch Ansteckleuchten mit Clip-Verbindungen zulässig sind. Bisher heißt es, das Licht müsse am Rad "fest angebracht" sein.
Außerdem dürfen die Bundesländer ab heute ihre Polizeiwagen zusätzlich mit einem roten Blinklicht und einer Sirene nach US-Vorbild ausstatten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)