1. August 2013

Leistungsschutzrecht: Ab heute tritt neues Gesetz in Kraft

Ab heute gilt das neue Leistungsschutzrecht.

Das bedeutet, dass Verlage im Internet Gebühren verlangen können - für die kommerzielle Nutzung ihrer Produkte. Internetsuchmaschinen wie Google müssten somit zum Beispiel für Ausschnitte aus Zeitungsartikeln eine Nutzungsgebühr bezahlen. Eigentlich. Doch Google stellte die Verlage vor die Wahl: Entweder die Textauszüge verschwinden komplett von der Google-Nachrichtenseite - oder sie verzichten auf die Vergütung. Viele Verlage haben dem erst einmal zugestimmt. Ausschnitte aus ihren Artikeln tauchen also weiter bei Google News auf und lenken Leser auf die Seiten der Zeitungen.

Vor allem Vertreter der Internetwirtschaft kritisieren das neue Leistungsschutzrecht. Sie befürchten, dass besonders kleinere Suchmaschinen unter der neuen Regelung leiden und die "Großen" den Markt bestimmen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)