2. August 2013

Abhören erlaubt: Historiker sieht rechtliche Grundlage für Nachrichtendienste der Alliierten in Deutschland

Die USA, Großbritannien, Frankreich - sie alle dürfen die Kommunikation der Deutschen abhören.

Das sagt der Freiburger Historiker Josef Foschepoth. Die rechtliche Grundlage sieht der Wissenschaftler im Besatzungsrecht der früheren Alliierten. Dieses Recht sei inzwischen in bundesdeutsche Gesetze eingeflossen, meint Foschepoth. Damit sei jede Bundesregierung verpflichtet, sich daran zu halten.

Dass inzwischen einzelne Vereinbarungen mit den Alliierten wieder aufgehoben wurden, macht nach Ansicht des Historikers keinen Unterschied. Der Grund ist ein Zusatzabkommen zum Truppenstatut vom 3. August 1959, das nach wie vor gelte. Und das bedeute, dass die Alliierten weiterhin befugt seien, in Deutschland nachrichtendienstlich aktiv zu werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)