2. August 2013

Gericht: Wasserpfeife rauchen mit Früchten verstößt nicht gegen Nichtraucherschutz

Das Rauchverbot in Kneipen und Restaurants wird in den meisten Bundesländern mittlerweile auch durchgesetzt.

Doch was ist eigentlich mit Shisha-Cafés, in denen Wasserpfeife geraucht wird? Darum ging es jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Stadt Marl war gegen die Betreiberin eines Shisha-Cafés vorgegangen. Doch die hatte dagegen geklagt, weil in ihren Wasserpfeifen kein Tabak geraucht wurde, sondern getrocknete Früchte. Das Gericht entschied jetzt: Wasserpfeifen mit Früchten fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass Passivraucher durch solchen Dampf gefährdet seien.

Hier findet ihr die Erklärung des Gerichts.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)