9. August 2013
Und jetzt noch unser Blick in die Geschichte:
Heute vor 53 Jahren, am 9. August 1960, wurde das "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" erlassen, kurz das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darin war festgelegt, dass, wer arbeitet, mindestens 14 Jahre alt sein muss. Nacht-, Akkord- und Fließbandarbeit wurden für Jugendliche verboten.
Besonders ging es damals um Kinderarbeit auf Bauernhöfen. Kinder, die erst zehn Jahre alt waren, mussten damals oft stundenlang melken, Kartoffeln sortieren oder Rüben ziehen. Das wurde mit dem neuen Gesetz verboten. Eine Ausnahme besagte, dass Kinder ab 12 Jahren geringfügig und gelegentlich Hilfe in der Land- und der Hauswirtschaft leisten durften. Für die 14- bis 18-Jährigen wurde eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden festgelegt, auch für Pausen und Urlaub gab es jetzt Regeln.
Wie der Jugendarbeitsschutz heute geregelt ist, erfahrt ihr hier.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)