13. August 2013

Voyeurismus-Kunst: Gericht sieht kein Problem bei Fotografieren in fremde Fenster

Das Recht am eigenen Bild hört da auf, wo die Kunst anfängt.

So lässt sich das Urteil des Obersten Gerichts von New York zusammenfassen. Es ging um den Fall eines Künstlers, der mit einem Teleobjektiv in fremde Fenster hineinfotografiert hatte. Arne Svenson löste im Mai mit seiner Ausstellung "The Neighbors" in Manhattan einige Empörung aus. Zu sehen sind zum Beispiel ein schlafender Mann, eine Frau im Schaukelstuhl und zwei Kinder, vier und zwei Jahre alt - keiner hatte seine Einwilligung gegeben. Die Gesichter sind zwar nicht zu erkennen - den Eltern war das aber offenbar trotzdem zuviel.

Sie reichten Klage ein, mit der Begründung, die Bilder würden kommerziell genutzt: Der Fotograf verdiene über die Ausstellung und Drucke Geld damit. Das Gericht ließ das Argument aber nicht gelten. In seiner Begründung heißt es, Svenson teile mit seinen Fotos der Öffentlichkeit seine Gedanken und Ideen mit - das sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)