15. August 2013
In unserem Wörterbuch schauen wir passend zum Tagesthema auf den Begriff der Ehe.
In Deutschland durften Ehen lange nur von Religionsgemeinschaften geschlossen werden. Die erste Zivilehe - also die Ehe vor dem Staat - gab es Mitte des 19. Jahrhunderts. Damit konnten auch Menschen die Ehe eingehen, die keiner Konfession angehörten.
Für die evangelische Kirche ist die Ehe Sache des Staates: die Trauung ist nur die Feier danach. In der katholischen Kirche erkennt rein staatliche Ehen im religiösen Sinne nicht an: Eine Ehe ist für sie nur gültig, wenn sie von einem Priester und vor Zeugen geschlossen wurde.
Die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland hat Zahlen, wie geheiratet wird: In den 50er Jahren waren 80 Prozent aller Eheschließungen auch kirchlich, bis zum Jahr 2008 sank die Zahl auf unter 30 Prozent.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)