20. August 2013
Auch für vorgetäuschten Drogenhandel kann man von der Schule fliegen.
Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht klargestellt. Als vorgetäuschter Drogenhandel gilt zum Beispiel der Verkauf von sogenannten "Legal Highs", also von Rauschmitteln wie Räuchermischungen oder Badesalzen.
Im konkreten Fall hatte ein Schüler aus Rheinland-Pfalz mit einer Klage gegen seinen Schulausschluss aber trotzdem Erfolg. Er hatte zwar offenbar mit Scheinjoints gedealt, für die Richter war das aber nicht entscheidend, denn die Schule hatte den Rausschmiss nicht mit dem Verkauf von Scheindrogen begründet, sondern mit illegalem Drogenhandel. Den konnte sie dem Schüler aber nicht nachweisen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)