22. August 2013
Erst dem Vordermann in den Kofferraum kriechen und dann auch noch die Lichthupe: Drängler auf der Autobahn nerven!
Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt festgelegt, wer Drängler ist. Wer dem Vordermann länger als drei Sekunden an der Stoßstange hängt, muss demnach ein Bußgeld zahlen. Nach Ansicht der Richter kann sich bei dieser Zeit nämlich niemand mehr damit herausreden, dass der Vordermann plötzlich gebremst oder die Spur gewechselt hat. Innerhalb von drei Sekunden könne man nämlich darauf reagieren und den Abstand wieder verringern.
Im konkreten Fall war ein Autofahrer zu einer Geldbuße von 180 Euro verurteilt worden, weil er über eine Strecke von 120 Metern zu wenig Abstand gehalten hatte: Bei Tempo 130 nur 26 Meter. Das Oberlandesgericht hat das Urteil bestätigt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)