28. August 2013
Wer bei Amazon verkauft, darf anderswo nicht bessere Angebote machen.
So stand es bisher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandhändlers. Verkäufer waren damit gezwungen, ihre Produkte bei Amazon zum besten Preis anzubieten - und durften nicht etwa bei Ebay oder auf eigenen Seiten günstiger sein.
Diese Klausel hat das Unternehmen jetzt nach eigenen Angaben gekippt. Für einen Teil der Händler seien die AGB schon geändert worden. Hintergrund ist Ärger mit dem Bundeskartellamt. Das hatte ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Begründung: Die sogenannte "Preisparitätsklausel" verstoße gegen das allgemeine Kartellrecht. Neue, kleinere Plattformen würden benachteiligt.
Ob die Änderungen ausreichen, um das Verfahren gegen Amazon einzustellen, will das Bundeskartellamt jetzt prüfen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)